GREMIEN

Gemäß Holzabsatzfondsgesetz § 4 besteht der Vorstand aus dem hauptamtlichen Vorsitzenden und zwei Stellvertretern der Forst- und Holzwirtschaft. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Er führt die Geschäfte des Holzabsatzfonds in eigener Verantwortung.

Dirk Alfter Vorstandsvorsitzender
Georg Schirmbeck, MdB Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Ernst Fisch Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Gemäß Holzabsatzfondsgesetz § 5 besteht der Verwaltungsrat aus 7 Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Er setzt sich aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammen.


Michael Prinz zu Salm - Salm

Verwaltungsratsvorsitzender
Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Privatwald -

Hermann Sturm

Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender
Deutscher Holzwirtschaftsrat
- Sägeindustrie -

Min Dirig. Georg Windisch

Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Staatswald -

Dr. Gerd Landsberg

Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Körperschaftswald -

Dr. Helmut Born

Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft

Steffen Rathke

Deutscher Holzwirtschaftsrat
- Sägeindustrie -

Axel Groh

Deutscher Holzwirtschaftsrat
- Furnierwirtschaft -


Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt im Gesamtinteresse der deutschen Forst- und Holzwirtschaft aus. Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich des Holzabsatzfonds gehören, insbesondere über die Richtlinien für die Durchführung von Maßnahmen der Holzabsatzförderung.